seinerseits schilderte nicht nur diesen einen (angeklagten) Schlag, bei dem der Beschuldigte 2 den Stock im 45 Grad Winkel aufgezogen und damit voll gegen seinen Kopf geschlagen habe (pag. 202 Z. 160), sondern gab vielmehr an, der Beschuldigte 2 habe dann nochmals ausgeholt und versucht, ihn zu treffen. Diesen Schlag habe er aber mit der linken Hand (pag. 200 Z. 53 f.) bzw. mit dem Unterarm (pag. 554 Z. 40) abwehren können. Damit steht fest, dass der Beschuldigte 2 während der besagten Auseinandersetzung mindestens zwei Personen mehrmals mit dem Holzstock schlug.