So detailliert, wie F.________ den Sachverhalt schildere, stehe wohl etwas dahinter, er könne sich einfach nicht mehr daran erinnern (pag. 567 Z. 42 f.). Zudem habe der Beschuldigte 2 eingestanden, den Holzstock ziemlich die ganze Zeit, bis etwa zum Zeitpunkt, als sie sich entschuldigt hätten, in der Hand gehalten zu haben (pag. 567 Z. 6 f.). Die ursprünglichen Aussagen des Beschuldigten 2, in denen er bestritten habe, F.________ geschlagen zu haben, erschienen daher wenig glaubhaft.