Dem Beschuldigten 1 war gemäss seiner eigenen Aussage in der Berufungsverhandlung klar, dass ein kräftiger Schlag mit einem Stock gegen den Kopf einer Person geeignet ist, diese schwer zu verletzen. Auf Frage, was seiner Meinung nach passieren könne, wenn man jemandem mit voller Wucht einen Holzstock gegen den Kopf schlage, gab er an (pag. 843 Z. 22): «Ja, sterben…». 11.4 Würdigung betreffend Bst. B/Ziff. 1 der Anklageschrift (Beschuldigter 2) – versuchte schwere Körperverletzung, evtl. einfache Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand zum Nachteil von F.________ Hinsichtlich der Verletzung von F._____