__ [Privatkläger] und R.________ waren dann weg. In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme räumte P.________ auf Frage, wann der Beschuldigte 1 den Privatkläger geschlagen habe, ein, er wisse es nicht. Die ganze Sache sei schnell passiert (pag. 137 Z. 174 ff.): A.________ [Beschuldigter 1] war in seiner Nähe. Ich habe es selber nicht gesehen, als er ihm das gegeben hatte. Mein Bruder [Q.________], R.________, F.________ und er selber haben es gesehen. Als es angefangen hatte, war A.________ [Beschuldigter 1] ganz in der Nähe von E.________ [Privatkläger].