Er habe sich in der Folge um ungefähr hundert Meter entfernt und sich seinen Kopf im See gewaschen. Das Blut habe aber weiterhin stark getropft, weshalb er eine Serviette gesucht habe. R.________ habe ihn dann gefunden und zu Fuss an sein Domizil begleitet, von wo sie sich schliesslich in den Notfall des Spitalzentrums in T.________ begeben hätten (zum Ganzen pag. 142 f. Z. 36 ff.). Weiter gab der Privatkläger konstant zu Protokoll, es sei der Beschuldigte 1 gewesen, der ihn geschlagen habe (pag. 144 Z. 92, pag. 154 Z. 107 und pag. 550 Z. 42) und er erklärte nachvollziehbar, weshalb er sich dabei so sicher sei (pag. 154 Z. 110 ff., pag.