Er sei dann zu dieser Person gegangen und habe sie mit seinen Händen am Kragen gepackt. Die Person mit dem Bart bzw. «C.________», der sich später als der Beschuldigte 2 herausgestellt habe, sei schräg vor ihm gestanden und habe dann plötzlich einen Holzstock in der Hand gehabt. Dann habe der Beschuldigte 2 mit dem Holzstock auf seine linke Seite des Kopfes resp. gegen seine Schläfe geschlagen, worauf er zurückgewichen sei. Dann sei schon der zweite Schlag mit dem Stock gekommen, den habe er aber mit seiner Hand bzw. mit seinem Unterarm abwehren können (zum Ganzen pag. 200 Z. 45 ff., pag. 211 Z. 60 und Z. 71 f. sowie pag. 554 Z. 36 ff.).