Beschönigend schilderte der Beschuldigte 1 nebst dem Vorfall (vgl. u.a. die Aussage auf pag. 27 Z. 27 f.: «Sie schlugen sich etwas und redeten anschliessend wieder miteinander und gaben sich die Hände.») auch seinen Einsatz des Holzstocks, den er wie erwähnt bereits im Zeitpunkt, in dem er die Zwillinge erkannt habe – mithin vor Beginn der Schlägerei – fortgeworfen haben will (u.a. pag. 29 Z. 128 f., pag. 39 Z. 105, pag. 561 Z. 8 ff. und pag. 842 Z. 39). Eine solche Handlung wäre nicht nur lebensfremd, sondern wird – wie sich noch zeigen wird – auch von keinem der anderen Beteiligten geschildert.