Der Beschuldigte 1 stellte sich in sämtlichen Einvernahmen auf den Standpunkt, Mitglieder der anderen Gruppe hätten «seiner» Gruppe «I ficke dini Mueter» zugerufen, was den Beschuldigten 2, der seine Mutter verloren habe, gekränkt habe und weshalb sie sich zur anderen Gruppe begeben hätten. Auf dem Weg dorthin hätten er und der Beschuldigte 2 einen von einem alten Liegestuhl stammenden Holzstock behändigt, weil die anderen in Überzahl gewesen seien und sie etwa drei Personen