Beschuldigter 1] keine weiteren Erkenntnisse zum Kerngeschehen ergeben. Diese erschöpfen sich weitgehend in pauschalem Bestreiten, welches in dieser Form und mit der von ihm vorgebrachten Begründung nicht überzeugt. Was die übrigen Aussagen betrifft, muss deren Glaubhaftigkeit aufgrund diverser Hinweise auf Lügensignale erheblich in Zweifel gezogen werden.