848 Z. 10 ff.). Auf Frage, weshalb er unterwegs einen Holzstock mitgenommen habe, erklärte der Beschuldigte 2, «man» habe nicht genau gewusst, wie viele Leute dort seien und auf was «man» sich einlasse – also gewissermassen zum Selbstschutz (pag. 848 Z. 17 f.). Er könne sich noch ziemlich gut daran erinnern, wie dieser Holzstock ausgesehen habe. Es sei das Teil des Liegestuhls gewesen, das man brauche, um die Höhe des Stuhls einzustellen. Es sei so ein länglicher, rundlicher, glaublich gerillter Stock gewesen (zum Ganzen pag. 848 Z. 21 ff.).