10.2 Einvernahme des Beschuldigten 2 Der Beschuldigte 2 gab in der Berufungsverhandlung zusammengefasst zu Protokoll, er sei damals mit seiner Gruppe [Gruppe 1] zur anderen Gruppe [Gruppe 2] rübergegangen, weil «ein bisschen eine Gruppendynamik» entstanden sei. Es sei viel Alkohol im Spiel gewesen und «man» habe sich gegenseitig «so ein bisschen aufgeschaukelt». «Man» habe die Beleidigungen und Zurufe [der Gruppe 2] gehört und das Gefühl gehabt, «man» müsse jetzt zur andern Gruppe nach drüben gehen (zum Ganzen pag. 848 Z. 10 ff.).