843 Z. 1 ff.). Seiner Meinung nach könne sich der Privatkläger die Verletzung auch bei einem Sturz auf einen Stein zugezogen haben; es könne vieles passiert sein (pag. 843 Z. 17 f.). Auf Frage, was seines Erachtens passieren könne, wenn man jemandem mit voller Wucht einen Holzstock gegen den Kopf schlage, äusserte der Beschuldigte 1 (pag. 843 Z. 22): «Ja, sterben…». 10.2 Einvernahme des Beschuldigten 2 Der Beschuldigte 2 gab in der Berufungsverhandlung zusammengefasst zu Protokoll, er sei damals mit seiner Gruppe [Gruppe 1] zur anderen Gruppe [Gruppe 2] rübergegangen, weil «ein bisschen eine Gruppendynamik» entstanden sei.