10 Umstritten ist weiter die Beschaffenheit der von den beiden Beschuldigten eingesetzten Holzstöcke resp., ob sie an der Spitze etwas Metallenes aufwiesen. Schliesslich ist zu ergründen, ob und inwieweit den Beschuldigten 1 und 2 die möglichen Konsequenzen ihres Handelns bekannt waren.