Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob und allenfalls wann der Beschuldigte 1 seinen Holzstock wegwarf (Tat er dies, wie er behauptet, bereits als er die Zwillinge erkannte oder erst am Ende der Auseinandersetzung, wie Beteiligte geltend machen?). Beim Beschuldigten 2 gilt es mit Blick auf die rechtliche Würdigung zu klären, in welcher Art und Weise er mit dem Holzstock gegen die linke Kopfseite von F.________ schlug.