(Gruppe 1) zu einem Handgemenge. Darauf griff P.________ ein, die Situation eskalierte und es entwickelte sich eine Schlägerei zwischen den beiden Gruppen (vgl. u.a. die Aussagen von N.________ [pag. 91 Z. 61 ff.] und des Beschuldigten 2 [pag. 97 Z. 90 ff.]). Im Rahmen dieser Schlägerei wurden diverse Personen verletzt. Der Privatkläger und F.________ erlitten die in der Anklageschrift umschriebenen Verletzungen (pag. 467 f.; vgl. auch E. 7 oben) und mussten sich in Spitalpflege begeben.