9 schuldigten nicht mehr bestrittenen Raufhandel, kam. Nach gegenseitigen Provokationen durch Zurufe und Beleidigungen («[I] ficke dini Mueter»), an welchen sich insbesondere der Beschuldigte 2 störte, begab sich die Gruppe 1 vom S.________ zur Gruppe 2, welche sich beim G.________ aufhielt. Nachdem einige der Beteiligten zunächst versucht hatten, die Situation verbal zu klären, kam es zuallererst zwischen Q.________ (Gruppe 2) und L.________ (Gruppe 1) zu einem Handgemenge.