_ habe dadurch eine ungefähr vier Zentimeter lange Rissquetschwunde über dem linken Ohr erlitten, die habe genäht werden müssen und eine sichtbare Narbe hinterlassen habe. Der Beschuldigte 2 habe zumindest in Kauf genommen, F.________ durch diese Handlung eine lebensgefährliche Verletzung, eine arge und bleibende Entstellung des Gesichtes oder eine andere schwere Körperschädigung zuzufügen (zum Ganzen Bst. B/Ziff. 1 der Anklageschrift [pag. 468]).