467]). Dem Beschuldigten 2 wird vorgeworfen, während der erwähnten Auseinandersetzung vom 9. August 2015 mit einem ungefähr 50 Zentimeter langen Holzstock, der einen Durchmesser von mehreren Zentimetern aufwies und an der Spitze eventuell ein Metallteil hatte, aufgezogen und F.________ an die linke Kopfseite geschlagen zu haben. F.________ habe dadurch eine ungefähr vier Zentimeter lange Rissquetschwunde über dem linken Ohr erlitten, die habe genäht werden müssen und eine sichtbare Narbe hinterlassen habe.