II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 7. Anklagesachverhalt In der Anklageschrift vom 10. Juli 2018 wird dem Beschuldigten 1 vorgeworfen, am 9. August 2015 um ca. 00:30 Uhr beim G.________ in Biel den Privatkläger im Rahmen einer Auseinandersetzung (Anm. Kammer: inzwischen rechtskräftig als Raufhandel qualifiziert) mit einem ungefähr 50 Zentimeter langen Holzstock, der einen Durchmesser von mehreren Zentimetern aufwies und an der Spitze eventuell ein Metallteil hatte, mit voller Wucht oberhalb des rechten Auges an den Kopf geschlagen zu haben.