6. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Vorab ist in Erinnerung zu rufen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura- Seeland vom 9. Mai 2019 – wie bereits im Beschluss vom 3. September 2020 festgestellt wurde – in Bezug auf sämtliche, den ehemaligen Mitbeschuldigten F.________ betreffenden Punkte in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. pag. 747 ff.).