Fürsprecher D.________ stellte für den Beschuldigten 2 in der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 869): 1. Es sei festzustellen, dass das [recte: der] erstinstanzliche Schuldspruch wegen Raufhandels rechtskräftig ist. 2. Der erstinstanzliche Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand sei zu bestätigen. 3. Mein Mandant sei zu verurteilen zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu CHF 120.00, wobei der Vollzug aufzuschieben ist mit einer Probezeit von 2 Jahren. 4. Auf eine Verbindungsbusse sei zu verzichten.