7 3. zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine Gebühr gemäss Art. 21 VKD). IV. Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Die Honorare der amtlichen Verteidiger seien gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO). 2. Das Urteil sei der Stadt Biel, Öffentliche Sicherheit, Einwohner- und Spezialdienste, Bereich Migration mitzuteilen (auszugsweise betreffend C.________; Art. 82 VZAE).