Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 9. Mai 2019 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ des Raufhandels, begangen am 9. August 2015 in Biel/Bienne, G.________ schuldig erklärt wurde; 2. C.________ des Raufhandels, begangen am 9. August 2015 in Biel/Bienne, G.________ schuldig erklärt wurde; 3. C.________ zur Tragung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 21'080.45 verurteilt wurde.