6 3. A.________ sei im Sinne einer Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Berner Jura- Seeland vom 20. November 2015 (PEN 15 355) zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat zu verurteilen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe sei aufzuschieben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. 4. In Bezug auf den Freispruch gemäss Ziffer 2 hiervor seien die erstinstanzlichen Verfahrenskosten auszuscheiden und dem Kanton aufzuerlegen sowie eine angemessene Entschädigung für die Verteidigungskosten auszurichten.