5. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte für den Beschuldigten 1 in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung folgende Anträge (pag. 872; Hervorhebungen im Original): 1. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil in Rechtskraft erwachsen ist, insoweit als A.________ des Raufhandels, begangen am 9. August 2015, in Biel, G.________, schuldig erklärt wurde (Ziffer A./I./1. Urteilsdispositiv). 2. A.________ sei von der Anschuldigung der versuchten schweren Körperverletzung, angeblich begangen am 9. August 2015 am G.________ Biel, z.N. E.________, freizusprechen.