Gestützt auf den Strafregisterauszug über den Beschuldigten 1 vom 10. Mai 2021 wurden in der Folge die Akten des Urteils der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 30. Januar 2020 (BJS 19 22191) ediert. Zudem wurden gleichenorts die in der gegen den Beschuldigten 1 hängigen Strafuntersuchung BJS 21 4835 bis dato bestehenden Aktenstücke ediert. Kopien des Strafbefehls vom 30. Januar 2020, der Eröffnungsverfügung vom 15. Februar 2021 und des Einvernahmeprotokolls mit dem Beschuldigten 1 vom 16. Februar 2021 wurden den Parteien zugestellt (vgl. pag. 809 f.).