5 nalgerichts Berner Jura-Seeland vom 9. Mai 2019 werde damit betreffend F.________ rechtskräftig. Gleichzeitig bestimmte die Kammer die Kosten für das F.________ betreffende oberinstanzliche Verfahren sowie die Entschädigung von dessen Anwalt (pag. 748 ff.). Am 14. Oktober 2020 wurden die Parteien zur oberinstanzlichen Hauptverhandlung vorgeladen, wobei E.________ (Straf- und Zivilkläger gegen den Beschuldigten 1 [nachfolgend: Privatkläger]) das Erscheinen freigestellt wurde (pag.