Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von C.________ durch Fürsprecher D.________ werden wie folgt bestimmt: […] Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher D.________ für die amtliche Verteidigung von C.________ mit CHF 11‘444.70. C.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Fürsprecher D.________ die Differenz von CHF 3‘725.20 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). C. [F.________]