3. Zur Tragung der Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 9‘550.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 11‘530.45, insgesamt bestimmt auf CHF 21‘080.45 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 9‘635.75). […] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1‘000.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 20‘080.45 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 8‘635.75). 4 II.