und in Anwendung der Art. 22 Abs. 1, 40, 49 Abs. 1 und 2, 122 Abs. 2, 133 Abs. 1 StGB; Art. 426 StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 25 Monaten, als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 20.11.2015. 2. Zur Tragung der Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 9‘550.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 13‘453.95, insgesamt bestimmt auf CHF 23‘003.95 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 10‘102.35). […] II.