III. 1. Der A.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. Dezember 2014 gewährte bedingte Vollzug für eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 60.00 wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. Die Geldstrafe von CHF 1‘800.00 ist zu bezahlen; 2. Der A.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 1. Mai 2018 gewährte bedingte Vollzug für eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen à CHF 30.00 wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. Die Geldstrafe von CHF 750.00 ist zu bezahlen;