Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten (4/5), insgesamt bestimmt auf CHF 2'500.00, ausmachend CHF 2'000.00 (ohne Kosten der amtlichen Verteidigung). Die anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten (1/5), insgesamt bestimmt auf CHF 2'500.00, ausmachend CHF 500.00 (ohne Kosten der amtlichen Verteidigung), werden vom Kanton Bern getragen.