1. Zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Die Polizei- und Untersuchungshaft von 74 Tagen wird an die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 10'011.75 (zu berücksichtigen Ziffer I. B. 4 hiervor). 4. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten (4/5), insgesamt bestimmt auf CHF 2'500.00, ausmachend CHF 2'000.00 (ohne Kosten der amtlichen Verteidigung).