3. Folgende Gegenstände werden A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - 1 Mobiltelefon iPhone SE 4. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 1‘221.15 wird zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet. 31 II. A.________ wird gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche unter Ziffer I. A. hiervor und in Anwendung der Artikel 40, 42, 44, 47, 51, 66a Abs. 1 Bst. o StGB, 19 Abs. 1 Bst. b, c, d und g, 19 Abs. 2 Bst. a BetmG, 426, 428 StPO verurteilt: