Der Beschuldigte unterliegt im Ausmass von 4/5 und hat demnach die Verfahrenskosten im Umfang von 4/5, ausmachend CHF 2'000.00, zu tragen. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren werden bestimmt auf CHF 300.00 und dem Kanton Bern zur Bezahlung auferlegt. 16. Amtliche Entschädigung