27 Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 1. Mai 2018 wurde der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen à CHF 30.00 verurteilt, wobei die Probezeit wiederum auf 3 Jahre festgesetzt wurde. Diese wurde mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 13. November 2018 um ein Jahr und sechs Monate verlängert (pag. 430 f.). Die vorliegend begangene Widerhandlung gegen das BetmG beging der Beschuldigte in den besagten Probezeiten.