25 9. August 2019 E. 2.8.1 und erwähnt in Urteil des Bundesgerichts 6B_191/2020 vom 17. Juni 2020 E. 1.8). Das öffentliche Interesse an der Landesverweisung zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit überwiegt vorliegend die persönlichen Interessen des Beschuldigten an einem Verbleib in der Schweiz. Es ist somit eine Landesverweisung auszusprechen.