Mit der am 1. Oktober 2016 in Kraft getretenen Gesetzgebung zur Landesverweisung wurde die bisherige ausländerrechtliche Ausschaffungspraxis massiv verschärft (BGE 145 IV 55 E. 4.3). Auch aus dem jüngst ergangenen Urteil des Bundesgerichts 6B_191/2020 17. Juni 2020 geht hervor, dass bei Verstössen gegen das BetmG das öffentliche Interesse an einer Ausweisung zwecks Verhinderung neuer Straftaten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit hoch zu gewichten ist.