Bei der Widerhandlung gegen das BetmG war der Beschuldigte 38 Jahre alt. Seit dieser Widerhandlung ist der Beschuldigte – soweit ersichtlich – nicht mehr straffällig geworden. Allerdings sind seither noch keine zwei Jahre vergangen und der Beschuldigte befand sich 74 Tage davon in Untersuchungshaft. Mit seinen Sprachkenntnissen, seiner im Kosovo absolvierten Lehre als Automechaniker und der in der Schweiz gewonnenen Berufserfahrung ist es dem Beschuldigten möglich im Kosovo beruflich Fuss zu fassen. Zudem verfügt der Beschuldigte im Kosovo über familiäre Kontakte, leben doch dort seine Eltern, welche er letztes Jahr besucht hat, sowie seine Schwestern.