Die im Strafregister verzeichneten Vorstrafen sind zwar nicht einschlägig, trüben allerdings dennoch den Leumund. Der Beschuldigte hat sich im Jahr 2014 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln, im Jahr 2015 wegen Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, im Jahr 2018 wegen Drohung, Beschimpfung und Tätlichkeiten und Ende des Jahres 2018 wiederum wegen einer Widerhandlung gegen das SVG (Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern) strafbar gemacht. Alle Straftaten wurden im Erwachsenenalter begangen. Bei der Widerhandlung gegen das BetmG war der Beschuldigte 38 Jahre alt.