Dies vermag zwar nicht die Nähe und die Geborgenheit zu ersetzen, welche die tägliche Anwesenheit des Vaters zu vermitteln vermag, die Weiterführung der familiären Beziehung zwischen dem Vater und den Kindern bliebe jedoch auf jeden Fall weiterhin möglich (vgl. Urteil des Bundesgerichts 2C_1062/2018 vom 27. Mai 2019 E. 5.2). Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung reicht eine normale familiäre und emotionale Beziehung nicht aus, um einen Aufenthaltsanspruch zu begründen (vgl. BGE 144 II 1 E. 6.1 und E. 6.6; Urteil des Bundesgerichts 6B_841/2019 vom 15. Oktober 2019 E. 2.5.2).