Kontakte zum Beschuldigten wären einzig noch über elektronische Medien und in den Ferien möglich. Jede Landesverweisung bedeutet eine persönliche Härte für die betroffene Person und deren Kernfamilie. Das Gesetz verlangt jedoch nicht nur eine Härte, sondern eine aussergewöhnliche Härte, d.h. eine Situation, die auch angesichts der sonst schon schweren Lage noch als besonders hart ins Auge springt (einen «Ausnahmefall», Urteil des Bundesgerichts 6B_627/2018 vom 22. März 2019 E. 1.3.4).