Gesundheitlich leidet der Beschuldigte an einer Nervenkrankheit. Er ist jedoch zu deren Behandlung nicht auf den Zugang zum schweizerischen Gesundheitssystem angewiesen, zumal ein solches Krankheitsbild auch im Kosovo behandelt werden kann (vgl. Staatssekretariat für Migration, Focus Kosovo, Medizinische Grundversorgung, 9. März 2017). Zudem geht es dem Beschuldigten mittlerweile wieder besser. Schliesslich ist anzumerken, dass sich der Beschuldigte bis heute weigerte das Schlaflabor zur Behandlung der Schlafapnoe in der Schweiz zu machen, obwohl ihm dies von den Ärzten empfohlen worden sei (pag. 481 Z. 8 ff.). So führte er anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung aus