__ bevorschusst werden. Auf die Frage anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung, weshalb er trotz seines festen Lohns immer noch keinen Unterhalt an die Kinder bezahle, sah der Beschuldigte den Fehler nicht bei sich. Er gab an, dass er seiner Exfrau gesagt habe, dass er für die Kinder bezahle, diese aber noch einen Vertrag mit der Gemeinde C.________ habe (pag. 479 Z. 13 ff.). Der Kammer liegen diesbezüglich keine Unterlagen vor und die Gemeinde C.________ hat anlässlich der telefonischen Auskunftseinholung vom 4. August 2020 einen Vertrag mit der Exfrau des Beschuldigten betreffend die Unterhaltsbeiträge nicht erwähnt (vgl. pag.