Im Gegenteil sind weitere nicht getilgte Verlustscheine dazugekommen und die Gesamtsumme hat sich – trotz mehrerer erloschenen Verlustscheinen – weiter erhöht. Entgegen den Ausführungen der Verteidigung in ihrem Parteivortrag anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung hat der Beschuldigte seine Finanzen alles andere als «mehr oder weniger aufgeräumt» (pag. 490). Hinzu kommt, dass der Beschuldigte zwar derzeit (seit Mai 2020) nicht mehr vom Sozialdienst unterstützt wird, seine Unterhaltsbeiträge an die beiden Kinder aber bis heute von der Gemeinde C.________ bevorschusst werden.