_ gearbeitet. Aufgrund seiner Nervenkrankheit hat der Beschuldigte seine Anstellung als Lagerist verloren und wurde ab dem 1. Mai 2017 von der Sozialhilfe unterstützt. Nun geht der Beschuldigte seit dem 1. Mai 2020 wieder einer Arbeitstätigkeit nach. Von einer nachhaltigen beruflichen Integration kann beim Beschuldigten nicht gesprochen werden. Zu berücksichtigen ist jedoch auch, dass der Beschuldigte seine frühere Anstellung als Lagerist aufgrund seiner Nervenkrankheit – demnach soweit ersichtlich unverschuldet – verloren hat. Der Beschuldigte ist im Kosovo aufgewachsen und beherrscht die Landessprache.