Gemäss dem Bericht des behandelnden Arztes des V.________ (Spital) vom 29. Dezember 2017 war die Arbeitsfähigkeit des Beschuldigten in der Tätigkeit als Lagerist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gegeben (pag. 209, vgl. auch die Aussagen des Beschuldigten auf pag. 325 Z. 10 ff.). Leistungen der Invalidenversicherung wurden mit Entscheid vom 12. Oktober 2018 abgelehnt (vgl. pag. 264). Gemäss aktuellem Leumundsbericht geht es dem Beschuldigten im Moment wieder besser. Vor oberer Instanz sagte der Beschuldigte aus, dass die beiden Krankheiten nach wie vor bestehen würden (pag. 475 Z. 32). Zudem habe er Probleme mit der Hand, die er vier Mal habe operieren lassen müssen (pag.