(Ortschaft) und pflegt – auch gemäss eigenen Aussagen – einen regen Kontakt zu seinen Kindern. So gab er anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung an, dass er mit den Kindern jeden Tag Kontakt habe – telefonisch und manchmal sehe er die Kinder fast jeden oder jeden zweiten Tag. Die Kinder würden jedes zweite Wochenende bei ihm übernachten und er verbringe auch die Ferien mit ihnen (pag. 325 Z. 37 ff.). Vor oberer Instanz gab der Beschuldigte an, dass er die Kinder jeden Tag bzw. sicher jeden zweiten Tag sehe. Zudem würden sie jeden Tag telefonieren (pag. 475 Z. 21).