480 Z. 20). Nach seinen eigenen Aussagen erhielt der Beschuldigte monatlich CHF 900.00, wobei die Miete von CHF 690.00 und die Krankenkassenprämie vom Sozialdienst direkt bezahlt worden seien (pag. 325 Z. 28). Die Unterhaltsbeiträge des Beschuldigten an die beiden Kinder von monatlich je CHF 400.00 werden bis heute vom Sozialdienst der Gemeinde C.________ bevorschusst (pag. 438). Nun geht der Beschuldigte wieder einer Erwerbstätigkeit nach. Anlässlich der erstin-