14.1 Vorbemerkung Der Beschuldigte ist kosovarischer Staatsbürger und hält sich mit dem Ausweis C (Niederlassungsbewilligung) in der Schweiz auf, weshalb die Anordnung einer Landesverweisung zu prüfen ist. 14.2 Katalogtat nach Art. 66a Abs. 1 StGB Der Beschuldigte hat sich der qualifizierten Widerhandlung gegen das BetmG gemäss Art. 19 Abs. 2 BetmG strafbar gemacht hat. Aufgrund dieser begangenen Katalogtat ist somit grundsätzlich eine obligatorische Landesverweisung auszusprechen, es sei denn, die sog. echte Härtefallklausel oder der oben erwähnte unechte Härtefall gelange zur Anwendung.